Frequently Asked Questions
Warum müssen Unternehmen überhaupt bewertet werden?
Es gibt eine Vielzahl von Bewertungsanlässen. Man unterscheidet zwischen privatrechtlichen und gesetzlichen Gründen. Der am häufigsten vorkommende Anlass ist der Unternehmensverkauf oder -kauf. Weitere Bewertungsanlässe finden Sie hier
Wir möchten mit dem Bewertungspiloten eine einheitliche Bewertungsmethodik am Markt etablieren, um Unternehmern bei der Wertermittlung Ihres Unternehmens zu helfen. Unser Ziel ist es, einen Wert zu ermitteln, der den Unternehmensverkäufer zufriedenstellt und auch von einem potentiellen Käufer finanziert werden kann.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Derzeit gibt es etwa ein Dutzend Bewertungsverfahren, welche in der Praxis angewandt werden. Grundsätzlich unterscheidet man Einzel- und Gesamtbewertungsverfahren.
Die Einzelbewertungsverfahren legen bei der Bewertung die Bilanz oder das
Inventar zu Grunde und lassen sich in Substanzwert und Liquidationswert
unterscheiden.
Zu den Gesamtbewertungsverfahren, die das Unternehmen als Ganzes betrachten,
zählen die Ertragswert- und Marktwertmethoden sowie Sonstige
Verfahren.
Welche Verfahren wenden wir an?
Wir richten uns nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer (IDW S1), welcher besagt, dass lediglich zukunftsorientierte Bewertungsverfahren die Basis eines objektivierten Unternehmenswertes darstellen können. Einzig in Frage kommende Verfahren sind daher das Ertragswertverfahren bzw. Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF). Der IDW S1 stellt jedoch sehr hohe Anforderungen an das jeweilige Bewertungskalkül, weshalb wir uns im Rahmen der Online-Bewertung zwar für das Ertragswertverfahren als Basisverfahren entschieden haben, dieses allerdings dahingehend modifiziert haben, dass auch bewertungstechnisch Unerfahrene ohne Probleme eine Bewertung vornehmeen können.
Gerade für kleine Unternehmen stellt dieses vereinfachte Ertragswertverfahren (nicht zu verwechseln mit dem neuen erbschaftsteuerlichen Verfahren nach § 199 BewG) eine günstige und effiziente Alternative zu den teuren individuellen Gutachten dar.
Darüber berechnen wir gleichzeitig den Substanzwert (als Mindestwert) und erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Wert Ihres Unternehmens.
Welches Produkt ist das Richtige für Sie?
Ganz klar, das Premium-Paket. Dieses Paket beinhaltet mit dem Ertragswertverfahren, dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 199 BewG und Substanzwert den momentanen state-of-art der Online-Unternehmensbewertung.
Das Enterprise-Paket unterscheidet sich lediglich durch den Support vom Premium-Paket. Hier garantieren wir Ihnen sieben Tage in der Woche eine Antwort innerhalb 24 Stunden über eine spezielle E-Mail-Adresse.
Wie sieht ein fertiges Gutachten aus?
Wir haben ein Muster-Gutachten online gestellt, dieses können Sie hier abrufen.
Ist der ermittelte Wert des Unternehmens auch gleichzeitig der Preis?
Der ermittelte Ertragswert bietet zwar eine aussagekräftige Grundlage für Vertragsverhandlungen beim Unternehmenskauf bzw. verkauf, er ist aber dennoch nur als Orientierungswert zu verstehen. Käufer und Verkäufer müssen ihre individuelle Wertunter- und Wertobergrenze setzen und dann versuchen, einen Preis zu finden, der für beide Parteien tragbar ist.
Welche Unterlagen benötige ich für die Online-Bewertung?
Für die Substanzbewertung ist es erforderlich die Marktwerte der jeweiligen Vermögensgegenstände abschätzen zu können. Als Basis kann hier die Bilanz, Inventarliste oder andere Listen, die alle Vermögensgegenstände des Betriebsvermögen beinhalten. Bei nicht bilanzierenden Unternehmen können alle Eingaben auch nach besten Wissen geschätzt werden. Aus eigenem Interesse sollten Sie hier Werte eingeben, die der Realität am nächsten kommen.
Für die Bewertung nach den Ertragswertverfahren benötigen Sie die Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen (EÜR) der letzten drei Jahre. Diese können Sie in die dafür erforderlichen Masken eintragen.
Kern des Ertragswertverfahrens ist die zukünftige Ertragssituation des Unternehmens. Aus diesem Grund müssen zusätzlich zu den Vorjahres-Erträgen auch die zukünftige erzielbaren Erträge der nächsten drei Jahre eingegeben werden. Im besten Fall haben Sie bereits eine Unternehmensplanung vorgenommen. Es ist allerdings auch überhaupt kein Problem, wenn Sie mit der Planung erst während des Bewertungsprozesses beginnen. Sie können als Unternehmer am ehesten eine plausible Schätzung über die künftige Ertragssituation Ihres Unternehmens abgeben.
Nehmen Sie sich die Zeit die Sie benötigen, Sie können den Bewertungsprozess jederzeit pausieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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